Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern
über die Zusammenarbeit
im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
GP
Auszug aus dem
WORTPROTOKOLL
der Sitzung, in der die betreffende Norm beschlossen worden ist
RV
AB
Zahl

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 12. Jänner 2016

2.1.2016
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 24. Feber 2016 (Inkrafttreten der Vereinbarung gegenüber dem Land Steiermark)
5.3.2016
           
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen: